10. Mai 1994, BGBl. (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen. 2 Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der … Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden hier genau geregelt. § 145 SGB XI, Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen... § 146 SGB XI, Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz ... § 147 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18. Pflegefachkraft gem. § 44a SGB XI, Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverh... § 45 SGB XI, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. 2019 (a. a. Juli 2019 Richtlinien zur näheren Abgrenzung, wann die in Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe c in der ab dem 1. § 53a SGB XI, Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegek... § 53b SGB XI, Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Bet... § 53c SGB XI, Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung, § 53d SGB XI, Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund, § 55 SGB XI, Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, § 57 SGB XI, Beitragspflichtige Einnahmen, § 58 SGB XI, Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten, § 59 SGB XI, Beitragstragung bei anderen Mitgliedern. stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung oder zur sozialen Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker Menschen oder von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen. 71 SGB XI und erfüllt sie darüber hinaus die in 72 Abs. § 13 SGB XI, Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Soziall... § 14 SGB XI, Begriff der Pflegebedürftigkeit. § 61 SGB XI, Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krank... § 72 SGB XI, Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag, § 73 SGB XI, Abschluss von Versorgungsverträgen, § 74 SGB XI, Kündigung von Versorgungsverträgen. 12. 7. Die erfolgreiche Absolvierung befähigt zur Ausübung der Aufgaben und Tätigkeiten einer verantwortlichen Pflegekraft nach § 71 SGB XI, der Leitung einer Wohn-/ Pflegegruppe in Pflegeeinrichtungen, der Leitung eines ambulaten Pflegedienstes. Den Ländern, der Bundesarbeitsge- meinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtun- gen auf Bundesebene wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 4Die Rahmenfrist nach den Sätzen 1, 2 oder 3 beginnt acht Jahre vor dem Tag, zu dem die verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des Absatzes 1 oder 2 bestellt werden soll. Als verantwortliche Fachkraft nach 71 SGB XI, Wohnbereichsleitung, Stationsleitung tragen Sie die Verantwortung: Sie setzen betriebswirtschaftlich fundierte Grundsätze um, … § 119 SGB XI, Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Woh... § 120 SGB XI, Pflegevertrag bei häuslicher Pflege. § 114b SGB XI, Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur verg... § 114c SGB XI, Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären ... § 115 SGB XI, Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütung... § 115a SGB XI, Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualit... § 117 SGB XI, Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständig... § 118 SGB XI, Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung. 2Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. 45c SGB XI – Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen → Pflegeeinrichtungen (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Absatz 2 Nummer 2 geändert durch G vom 23. Absatz 1a eingefügt durch G vom 6. Sätze 3 bis 5 angefügt durch G vom 9. § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sa... § 45c SGB XI, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des ... § 45d SGB XI, Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung. (5) Mit dem Ziel, eine einheitliche Rechtsanwendung zu fördern, erlässt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen spätestens bis zum 1. § 18c SGB XI, Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verf... § 20 SGB XI, Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglie... § 21 SGB XI, Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstig... § 22 SGB XI, Befreiung von der Versicherungspflicht. Für die Richtlinien nach Satz 1 gilt § 17 Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Genehmigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt und die Genehmigung als erteilt gilt, wenn die Richtlinien nicht innerhalb von zwei Monaten, nachdem sie dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt worden sind, beanstandet werden. Juni 2021 ebenfalls Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne von Satz 5 durchgeführt wurde. Die Richtlinien nach Satz 1 sind im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zu beschließen; die Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sind zu beteiligen. auf Grundlage des § 71 Abs. (4) Keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des Absatzes 2 sind. § 143 SGB XI, Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen... § 144 SGB XI, Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung. Rechtsprechung zu 71 SGB II 3 Entscheidungen zu 71 SGB II in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2009 - L 19 B 285/09 LSG Sachsen, 30.04.2009 - … 2019 (BGBl I S. 646); die bisherigen Sätze 3 und 4 wurden Sätze 4 und 5. Anlage 1 SGB XI, Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpu... Anlage 2 SGB XI, Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte), Gesamte Vorschrift zur Druckliste hinzufügen, /Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SGB XI - Sozialgesetzbuch, Elftes Buch/§§ 69 - 81, Siebtes Kapitel - Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern/§§ 71 - 76, Zweiter Abschnitt - Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen/, http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=142987,80. Absatz 5 angefügt durch G vom 11. § 113 SGB XI, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pf... § 113a SGB XI, Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitä... § 113c SGB XI, Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, § 114a SGB XI, Durchführung der Qualitätsprüfungen. (1a) Auf ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen (Betreuungsdienste), sind die V… 2 SGB XI vorliegt, sondern eine stationäre Einrichtung mit vorrangig anderer Zielset- … Absatz 4 neugefasst durch G vom 11. 5. (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen. (2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden. Satz 1 neugefasst durch G vom 17. • Prüfung: Im Hausbesuch • Höhe der Leistung: Angemessene Kosten gemäß Vereinbarung nach 89 SGB XI i.V • 2001 (BGBl I S. 2320). 1a SGB XI ver- Aus diesem Grund, benötigt jede Einrichtung und jeder ambulante Pflegedienst ein Konzept um eine bildhafte Vorstellung der Einrichtung, ihrer Entwicklung, die Ziele, deren Arbeitsabläufe und des Verfahrens zu vermitteln. I S. 3022) § 71 Altenhilfe (1) Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen dieses Buches sowie den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Altenhilfe gewährt werden. 2Die Richtlinien nach Satz 1 sind im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zu beschließen; die Länder, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sind zu beteiligen. § 141 SGB XI, Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von P... § 142 SGB XI, Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren. 2012 (BGBl I S. 2246); der bisherige Satz 6, angefügt durch G vom 28. mit dem von ihnen gewählten am- bulanten Pflegedienst oder einem Betreuungsdienst nach § 71 Abs. SGB XI - Sozialgesetzbuch, Elftes Buch 71 SGB XI, Pflegeeinrichtungen Siebtes Kapitel – Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern → Zweiter Abschnitt – Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen 36 1. (2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden. Dezember 2003, BGBl. 1. Auf 71 SGB IX a.F. stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung oder zur sozialen Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker Menschen oder von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen. Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft nach §71 SGB XI eignet sich insbesondere für staatlich anerkannte Pflegefachkräfte, welche den nächsten Karriereschritt gehen möchten und bereit sind, Leitungsverantwortung in einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflegeeinrichtung zu übernehmen. in denen der Zweck des Wohnens von Menschen mit Behinderungen und der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für diese im Vordergrund steht, auf deren Überlassung das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Anwendung findet und. 1). Satz 3 eingefügt und Sätze 6 und 7 angefügt durch G vom 6. 5. 12. O.). 3Für die Richtlinien nach Satz 1 gilt § 17 Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Genehmigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt und die Genehmigung als erteilt gilt, wenn die Richtlinien nicht innerhalb von zwei Monaten, nachdem sie dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt worden sind, beanstandet werden. (1a) Auf ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen (Betreuungsdienste), sind die Vorschriften dieses Buches, die für Pflegedienste gelten, entsprechend anzuwenden, soweit keine davon abweichende Regelung bestimmt ist. 6Anerkennungen als verantwortliche Fachkraft, die im Rahmen der Durchführung des Modellvorhabens zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste erfolgt sind, gelten fort. § 35a SGB XI, Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buche... § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen. 3 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. (1) 1 Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen dieses Buches sowie den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Altenhilfe gewährt werden. § 71 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. 03 Typ:Weiterbildungen Kursbeginn: variabel - Bitte … 3 Satz 1 Halbsatz 2 SGB XI ein Rechts- anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages. men ihres Sachleistungsanspruchs nach 36 SGB XI entsprechend ihre n Wünschen und Bedürfnisse n in Anspruch genommen bzw. Die Altenpfle-geumlage findet hier keine Berücksichtigung. 1. § 75 SGB XI, Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pfl... § 77 SGB XI, Häusliche Pflege durch Einzelpersonen, § 78 SGB XI, Verträge über Pflegehilfsmittel, § 79 SGB XI, Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen, § 82 SGB XI, Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, § 82b SGB XI, Ehrenamtliche Unterstützung, § 83 SGB XI, Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung, § 87a SGB XI, Berechnung und Zahlung des Heimentgelts, § 89 SGB XI, Grundsätze für die Vergütungsregelung, § 90 SGB XI, Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen, § 94 SGB XI, Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen, § 95 SGB XI, Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen, § 96 SGB XI, Gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten, § 97 SGB XI, Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst, § 97a SGB XI, Qualitätssicherung durch Sachverständige. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 71 Weiterzahlung der Leistungen 1996 (BGBl I S. 830). 71 SGB XI (1) + 132a SGB V) (m/w/d) Kursnummer: PDL amb. § 23 SGB XI, Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicheru... § 24 SGB XI, Versicherungspflicht der Abgeordneten, § 27 SGB XI, Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages, § 28a SGB XI, Leistungen bei Pflegegrad 1, § 30 SGB XI, Dynamisierung, Verordnungsermächtigung, § 31 SGB XI, Vorrang der Rehabilitation vor Pflege, § 32 SGB XI, Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 34 SGB XI, Ruhen der Leistungsansprüche, § 35 SGB XI, Erlöschen der Leistungsansprüche. 4 SGB XI bestimmt, wann keine stationäre Pflegeeinrichtung i. S. d. § 71 Abs. Sätze 2 und 3 geändert und Sätze 4 und 5 gestrichen durch G vom 23. 2019 (BGBl I S. 646). Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. 2008 (BGBl I S. 874), wurde Satz 4. 26.05.1994 BGBl. (3) Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne der Absätze 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als. Zudem schreibt der 71 (3) SGB XI einen erfolgreichen Abschluss an einer Fortbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl von 460 Stunden vor. Absatz 3 angefügt durch G vom 14. (1) Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung geschaffen. Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Satz 4 geändert durch G vom 6. 2020). § 5 SGB XI, Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizi... § 7c SGB XI, Pflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung, § 8a SGB XI, Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung, § 10 SGB XI, Berichtspflichten des Bundes und der Länder, § 11 SGB XI, Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen. § 45e SGB XI, Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppe... § 45f SGB XI, Weiterentwicklung neuer Wohnformen, § 47a SGB XI, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Landesrahmenverträge nach 75 SGB XI Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. 6. (1) Der Betrieb von Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege im Sinne des § 71 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird untersagt, soweit nicht die Voraussetzungen nach Absatz 2 vorliegen. (1a) Auf ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen (Betreuungsdienste), sind die Vorschriften dieses Buches, die für Pflegedienste gelten, entsprechend anzuwenden, soweit keine davon abweichende Regelung bestimmt ist. § 71 Pflegeeinrichtungen (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen. 2017 (BGBl I S. 2581) (1. Absatz 1 geändert durch G vom 21. 5 Satz 1 SGB XI am 11.11.2019 die nachfolgenden Richtlinien beschlossen. § 123 SGB XI, Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedü... § 124 SGB XI, Befristung, Widerruf und Begleitung der Modellvorhaben zur kommuna... § 125 SGB XI, Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telem... § 127 SGB XI, Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen, § 128 SGB XI, Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens, § 129 SGB XI, Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen, § 133 SGB XI, Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren, § 134 SGB XI, Verwaltung und Anlage der Mittel, § 136 SGB XI, Verwendung des Sondervermögens, § 140 SGB XI, Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade. (3) 1Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne der Absätze 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als. 2018 (BGBl I S. 2394). Dezember 2016, BGBl. Sie sehen die Vorschriften, die auf 71 SGB XII verweisen. in denen der Umfang der Gesamtversorgung der dort wohnenden Menschen mit Behinderungen durch Leistungserbringer regelmäßig einen Umfang erreicht, der weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht; bei einer Versorgung der Menschen mit Behinderungen sowohl in Räumlichkeiten im Sinne der Buchstaben a und b als auch in Einrichtungen im Sinne der Nummer 1 ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, ob der Umfang der Versorgung durch Leistungserbringer weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht. Zur Verantwortlichen Pflegefachkraft nach 71 (SGB XI) können Heilerziehungspfleger/innen zugelassen werden, wenn sie auf der Grundlage einer landesrechtlich … I S. 1014) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB 2015 (BGBl I S. 2424). Mai 2019 und Änderungshistorie des SGB XI … 10. Konzeptlosigkeit bedeutet Orientierungslosigkeit. 2018 (BGBl I S. 2394) (1. ganztägig (vollstationär) oder tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. 71 SGB XI 460 Stunden verantwortl. verweisen folgende Vorschriften: (SGB IX a.F.) ganztägig (vollstationär) oder tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Juli 2019 Richtlinien zur näheren Abgrenzung, wann die in Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe c in der ab dem 1. § 38 SGB XI, Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung... § 38a SGB XI, Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten ... § 39 SGB XI, Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, § 44 SGB XI, Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen. Wann werden Sie als verantwortliche Pflegekraft anerkannt? Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder. Die Regelung des § 71 Abs. Änderung 71 SGB XI vom 01.01.2019 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von 71 SGB XI, alle Änderungen durch Artikel 11 PpSG am 1. 5. Änderung 71 SGB XI vom 11.05.2019 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von 71 SGB XI, alle Änderungen durch Artikel 10 TSVG am 11.
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